Liste der Schulen im Stadtgebiet

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Eine Liste der Schulen im Stadtgebiet findet sich auf dieser Seite. Sie soll einen kurzen Überblick über die Entwicklung des Schulwesens und der früheren und heutigen Schulen in der Stadt Norden geben.

Geschichte

Das Schulwesen in Norden geht im Wesentlichen auf die von Gräfin Anna im Jahr 1545 erlassene Verordnung zurück. Hierbei darf man sich nicht von dem Namen täuschen lassen, vielmehr war Polizei in früheren Jahren ein allgemeiner Begriff für die Verwaltung. So heißt es in dieser Verordnung: "[...] Wor ock de Oldern mit Kindern beladen, de vyf offte säß Jahr oldt sindt, tho der Scholen gesettet werden, dat die den Geloven, die teihn Gebade Gades und dat Vader Unse lehren: so die Oldern dajegen streven, und nicht wolden, schölen van de Borgemesteren und Amt-Luiden, so ghy ohne dat verstendigen, darhen gedrungen werden, und dat Schol-Geld, so denn die Oldern so vermögen nicht sind, ghy vor de schölen uht geven [...]." Übersetzt bedeutet dies: "Wenn Eltern Kinder haben, die 5 oder 6 Jahre alt sind, sollen sie zur Schule geschickt werden, damit sie den Glauben der zehn Gebote Gottes und das Vater Unser erlernen. Falls die Eltern dies verbieten wollen, sollen sie durch den Bürgermeister und die Amtmänner dazu gezwungen werden. Sollten die Eltern das Schulgeld nicht aufbringen können, wird ihnen das Schulgeld erstattet."

Mit dieser Verordnung wurde damit erstmals eine allgemeine Schulpflicht in Norden erlassen und das Schulwesen neu geordnet. Zwar gab es schon früher Schulen, insbesondere im Kloster Marienthal und dem Dominikanerkloster, doch war der Schulunterricht weder verbindlich, noch konnte es sich der Großteil leisten, seine Kinder dort unterrichten zu lassen.

In der von Edzard II. Cirksena in 1593 erlassenen Kirchenordnung wurde festgelegt, dass die Aufgaben des Schulmeisters (nicht-akademischer Lehrer) von den kirchlichen Küstern und Organisten wahrzunehmen sind, sofern diese in der Lage sind, lesen und schreiben zu können. Auch wurde festgelegt, dass sich das Lesen von Werken, die von der christlichen Lehre abweichen, nicht erlaubt sind. Einzige Ausnahme stellte die Lateinschule, die Vorgängerschule des Ulrichsgymnasiums dar, die sich auch mit weltlichen Texten befassen durfte. Dies war ein landesherrliches Privileg. Der Landesherr war es auch, der über die Einstellung der Lehrer an der Lateinschule befand, während die deutschsprachigen Schulen von der Kirche unterhalten wurden. Der Kirchenvorstand (genannt: Konsistorium) war es auch, der die Einstellung der Lehrer vornahm. Hierbei spielte stets auch die eigene Religionszugehörigkeit eine ausschlaggebende Rolle.

Dem Einfluss der Kirche wurde die Zuständigkeit für das (höhere) Schulwesen (Ulrichsgymnasium) im Jahre 1829 weitestgehend entzogen, als das Königreich Hannover ein Oberschulkollegium einrichtete, dem die Leitung aller höheren Schulen im Königreich oblag. Als lokale Zwischeninstanz wurde 1833 die sogenannte Schulkommission eingerichtet, die als Bindeglied zwischen dem Oberschulkollegium und wichtigen Norder Vertretern darstellte. Zur Schulkommission gehörten der Erste Geistliche (gemeint ist wahrscheinlich der Inhaber der ersten Pfarrstelle der Ludgerikirche bzw. der Superintendent) sowie Lehrkräfte der Schule bzw. alternativ ein königlicher Beamter und der Gymnasialrektor.[1]

1848 wurde der Allgemeine städtische Schulverband gegründet.[2] Der Besuch einer privaten Schule (siehe unten) war nun verboten. Die Volksschulgesetze von 1849 bzw. 1871 hatten indes kaum Auswirkungen auf den Norder Schulbetrieb.[3]

Aufgrund der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 erließ der Norder Magistrat am 14. Oktober 1869 eine Gewerbeordnung. Nun war der Besuch der Gewerbeschule für Gesellen, Gehilfen und Lehrlingen, soweit sie das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten hatten, verpflichtend.[4]

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren infolge der gravierenden Wohnungsnot alle Schulgebäude zugleich Wohnung für Vertriebene, Flüchtlinge und versprengte Soldaten. Ein Schulbetrieb konnte erst nach Behebung dieser Umstände wieder aufgenommen werden.[5] Bedingt durch den Flüchtlingsstrom nach dem Krieg wuchsen insbesondere die Klassen der Markt-, wie auch die Zingelschule zu sprichwörtlichen Mammutklassen heran. So waren allein in der Marktschule 23 (!) Klassen untergebracht, auch musste die Sielschule nun von der Marktschule mit verwaltet werden. Im Oktober 1949 verfügten Schulbehörde und Stadt daher die Dreiteilung der Schulen. Die Gliederung sah vor, dass unter Norden I die Marktschule mit elf Räumen, unter Norden II die Zingelschule mit sechs Räumen, zuzüglich einer Schulbaracke mit drei Räumen zusammengefasst wurden. Norden III umfasste vier Räume der Marktschule, vier Räume der Sielschule und zwei Räume an der Westgaster Schule.[6]

Öffentliche Schulen

Private Schulen

Neben den öffentlichen Schulen hat es bis nach 1845 eine Vielzahl an privaten Schulen bzw. für Lehrzwecke genutzte Wohnungen gegeben.[7] Lange Zeit war es üblich, insbesondere als das staatliche Schulwesen noch nicht existierte bzw. in den Kinderschuhen steckte, dass Privatleute ohne amtlich festgestellte Befähigung unterrichteten, um sich ein Zubrot zu verdienen. Diese Schulen nannte man auch Winkel- bzw. Klippschulen. Die für das Schulwesen lange zuständige Kirche versuchte bereits 1775 diese zu verbieten, hatte aber keinen Erfolg, da die kirchlichen Schulen, so etwa die Lutherische Klassenschule oder die Gasthausschule, oftmals überfüllt und baufällig waren und die Lehrer sich durch Nebentägkeiten, die sie vom Unterrichten abhielten, ihren kargen Lohn aufbessern mussten, während sich die privat finanzierten Schulen durch Schulgelder der wohlhabenderen Gesellschaftsschichten gut halten konnten (wie im Falle der Neuweger Schule) oder vergleichsweise günstig und damit auch für die ärmeren Gesellschaftsschichten erschwinglich waren (siehe nachfolgende Tabellen). Nach den Quellen der Norder Kirchengemeinde hat es um 1800 insgesamt neun Winkelschulen in Norden gegeben.[8]

lfd. Nr. Betreiber Anschrift Anmerkung
1 Jacob H. Imming unbekannt (Gaste) 24 Kinder; Schulgeld pro Jahr: 42 Gulden
2 ??? Leene-Möh Heringstraße 19 Kinder von der Heringstraße und von der Sielstraße; Schulgeld: 30 Gulden
3 Gerd Bargmann Kirchstraße 6 Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren von der Kirchstraße, Burggraben und Steenbalgen
4 Thomas von der Aa Sielstraße 7 Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren; Schulgeld: 18 Gulden
5 Habbo Jelius Mühlenlohne 16 Kinder; Schulgeld: 35 Gulden
6 Bernd Gerjets Mühlenstraße 23 Kinder (7 bis 14 Jahre) aus der Heringstraße, Sielstraße und Kirchstraße
7 J. A. Raveling Osterpiepe 14 Schüler im Alter 11 bis 26 Jahren
8 Leopolds Frau Mühlenstraße 9 Kinder (5 bis 7 Jahre); Schulgeld: 10 Gulden
9 Gerd Aper Westerstraße und Hohe Gaste 15 Kinder

1808 soll es acht solche Schulen gegeben haben.[7] Auch 1813 bestehen noch mehrere Schulen.[8] Namentlich genannt werden:

lfd. Nr. Betreiber Anschrift
1 Witwe des Jacob Hinrichs Westerstraße
2 Kasjen Behrends Mühlenstraße
3 Frau des Johann Bargmann unbekannt
4 Adolph J. von Freeden Westerstraße 10

Darüber hinaus soll es weitere private Schulen gegeben haben. So etwa eine Alte Schule, die irgendwo in Ostlintel oder Westlintel von strenggläubigen Reformierten unterhalten wurde. Auch soll es eine weitere, ebenfalls reformierte, Schule in Westlintel gegeben haben.[2]

Kartografische Übersicht

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Einzelnachweise

  1. Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 87
  2. 2,0 2,1 Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 97
  3. Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 97f.
  4. Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 78
  5. Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 51
  6. Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 121ff.
  7. 7,0 7,1 Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 87
  8. 8,0 8,1 Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 72f.

Siehe auch