Spatenrecht

Aus Norder Stadtgeschichte
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Das Spatenrecht ist ein Begriff aus dem Deichrecht und beschreibt die Pflicht einer zur sogenannten Deichlast verpflichteter Person. Der Verpflichtete hatte dafür zu sorgen, dass das ihm zugewiesene Deichstück unterhalten wurde. In der Regel wurde dieses Pflicht vor allem unmittelbaren Anliegern von Grundstücken an Deichen oder Siedlern von neuen Poldern aufgetragen. Erst im 20. Jahrhundert wurde diese Pflicht allmählich auf die Deichacht übertragen.

Konnte ein Verpflichteter seinen Deichsicherungspflichten nicht nach, wurde von der Obrigkeit ein Spaten in das ihm obliegende Deichstück gesteckt und der Besitzer dadurch faktisch seines Grundstücks enteignet ("Keen nich will dieken, de mutt wieken", zu deutsch: "Wer nicht will deichen, der muss weichen"). Derjenige, der den Spaten nun herauszog, erhielt das Grundstück und damit einhergehend auch die Verpflichtung zur Deichlast. Dieser Zwangsenteignung konnte man nur entgehen, wenn man den Spaten von sich aus in das Deichstück steckte.

Besonders häufig kam das Spatenrecht nach Missernten bzw. Sturmfluten zum Tragen. Die Bauern konnten kaum sich selbst und ihre Familie, geschweige denn den Hof durchbringen. Die Deichlast wurde zur unerträglichen Verpflichtung, der sie aufgrund wirtschaftlicher oder körperlicher Schwierigkeiten einfach nicht mehr nachkommen konnten. So wurden unzählige Familien wirtschaftlich ruiniert, doch war der Deich zu wichtig für das Überleben aller, als dass man auf das Schicksal einiger weniger hätte Rücksicht nehmen können.

Quellenverzeichnis

Siehe auch