Deichlast

Aus Norder Stadtgeschichte
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Unter einer Deichlast (auch: Deichpflicht) versteht man die bei den Grundeigentümern mit Deichberührung liegenden Pflichten zur Instandhaltung des Deiches. Dabei wurde der Deich, je nach Größe des Grundbesitzes, in Deichkabel unterteilt, die alleine von dem Grundeigentümer zu unterhalten waren. Konnte ein Anlieger den Deich nicht mehr unterhalten, so wurde er gemäß Spatenrecht enteignet.

Später ging die Aufgabe zur Deichsicherung auf die Deichacht über.

Siehe auch