Ortsvorsteher

Aus Norder Stadtgeschichte
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Ortsvorsteher sind von der Stadt Norden bestellte Bürgerinnen und Bürger, um Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung zu erfüllen. Zugleich vertreten sie ihren Ort und dessen Interessen vor dem Rat und der Verwaltung der Stadt Norden.

Geschichte

Mit der Eingemeindung der einst selbstständigen, nachfolgend genannten Gemeinden bzw. Orte nach Norden verloren diese auch das Amt des Bürgermeisters. Dessen Aufgaben und die des ehemaligen Gemeindedirektors wurden fortan vom städtischen Bürgermeister bzw. dem Stadtdirektor wahrgenommen. Fast alle ehemaligen Gemeinden haben seitdem einen Ortsvorsteher, der den Ort und seine Interessen beim Rat und der Verwaltung der Stadt Norden vertritt. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde Sandbauerschaft, deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat. Als einziger administrativer Stadtteil verfügt Bargebur über keinen Ortsvorsteher.

Aufgaben

Für jeden Ortsteil wird eine Ortsvorsteherin bzw. ein Ortsvorsteher bestellt, der über ein eigenes Dienstsiegel verfügt und folgende Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung erfüllt:

Originäre Aufgaben (selbstständige Erledigung):

  • Die Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern der Ortschaften, soweit sich der bzw. die Bürgermeister/-in der Stadt Norden diese im Einzelfall nicht vorbehält. In diesem Fall ist die Ortsvorsteherin / der Ortsvorsteher hinzuzuziehen.
  • Benennung von Sammlerinnen/Sammlern und Zählerinnen/Zählern.
  • Vorschläge gegenüber der Stadt für die Bestellung von Pflegerinnen/Pflegern, Vormünder, Schiedsfrauen/Schiedsmännern, Schöffinnen/Schöffen und Geschworenen.
  • Ausstellung von Lebensbescheinigungen in Rentenangelegenheiten.

Im Rahmen der Anhörung (nicht selbstständige Erledigung):

  • Ausgestaltung und Benutzung von Einrichtungen der Kulturpflege, Kindergärten, Kinderspielplätzen Sportanlagen, Park- und Grünanlagen sowie Friedhöfen.
  • Vorschläge zur Benennung von Straßen und Plätzen.
  • Die Bestellung des Ortsbrandmeisters.
  • Die Planung und Erweiterung von Schulen.
  • Pflege des Ortsbildes.
  • Pflege und Unterhaltung von Denkmälern und Kriegsgräbern.
  • Förderung der Gemeinschaftspflege (z.B. Volksfeste und Festumzüge).
  • Pflege des Brauchtums und des Heimatgedankens.
  • Vorschläge zum Ausbau von Straßen und Wegen.

Weiterhin nehmen Sie beratend an den Sitzungen des Rates teil. Dies gilt auch für die Sitzungen der Fachausschüsse, sofern Angelegenheiten beraten werden, die den jeweiligen Ortsteil betreffen.

Liste der Ortsvorsteher

Quellenverzeichnis

Siehe auch