Georg Hermann Julius Bodo Friedrich von Borries

Aus Norder Stadtgeschichte
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Georg Hermann Julius Bodo Friedrich von Borries (* 9. März 1857 in Herford; † 19. Dezember 1922 in Bad Oeynhausen) war von 1885 bis 1891 Landrat des Landkreises Norden.

Leben

Borries wurde 1857 als Sohn der ursprünglich aus Minden stammenden Familie Borries aus dem Reichsadel in Herford geboren. Die Familie von Borries gehörte im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu den politisch einflussreichsten Familien in Westfalen; sie brachte zahlreiche hohe preußische Regierungsbeamte und Abgeordnete hervor.

1875 legte er am Gymnasium in Herford das Reifezeugnis ab und war 1876 bis 1877 Freiwilliger beim 2. Garde-Ulanen-Regiment und anschließend Secondeleutnant der Reserve dieses Regiments.

Danach studierte Borries in Heidelberg und Berlin Rechtswissenschaften. In Heidelberg schloss er sich 1875 dem Corps Vandalia an. 1878 legte er die Prüfung zum Gerichtsreferendar ab und wurde im November 1878 in Göttingen zum Doctor iuris utriusque (beider Rechte) promoviert. Im Jahr 1883 legte er auch die Prüfung zum Regierungsassessor ab. Von 1878 bis 1881 war er an verschiedenen Gerichten tätig, und von 1881 bis 1883 bei der Bezirksregierung in Oppeln. In den Jahren von 1883 und 1884 war er an verschiedenen Landdrosteien und Ämtern tätig und wurde im Jahr 1885 Landrat im neugegründeten Landkreis Norden.

Nachdem 1890 sein Bruder Rudolf von Borries, der Landrat des Kreises Herford gewesen war, verstarb, bat der dortige Kreistag im Jahr 1891 um die Ernennung von ihm als dessen Nachfolger. Am 23. Februar 1891 wurde Borries als Landrat nach Herford versetzt, in diesem Amt verblieb er bis zum Jahr 1902. Er war 1892 bis 1904 Mitglied des Provinziallandtages der Provinz Westfalen für den Wahlbezirk Herford, Herford-Land. Am 14. Dezember 1902 wurde er dann zum Polizeipräsidenten von Berlin ernannt. Dieses Amt übte er vom 1. Januar 1903 bis zu seiner Versetzung als Regierungspräsident nach Magdeburg im Jahr 1908 aus. Am 27. Oktober 1909 erfolgte seine Versetzung als Regierungspräsident in den Regierungsbezirk Minden, seiner Heimatregion. Bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1917 blieb er in dieser Funktion.

Sein Großvater Philipp von Borries, sein Vater Georg von Borries, sein Bruder Rudolf von Borries als Vorgänger und sein enger Verwandter Franz von Borries als Nachfolger waren von 1832 bis 1933 in direkter Folge für über einhundert Jahre Landräte des Kreises Herford. Ein weiterer Franz von Borries war außerdem auch ein Vorgänger von Georg von Borries als Regierungspräsident in Minden.

Auszeichnungen

Georg von Borries war Träger des Roten Adlerordens II. Klasse mit Eichenlaub, des preußischen Kronenordens II. Klasse mit Stern und der Landwehrdienstauszeichnung II. Kasse. Er war Rechtsritter des Johanniterordens und führte den Titel Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat I. Klasse.

Quellenverzeichnis

  • Häming , Josef (1978): Die Abgeordneten des Westfalenparlaments 1826-1978, Münster, S. 206

Siehe auch