Hector Friedrichs von Wicht

Aus Norder Stadtgeschichte
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Dr. Hector (Hicco) Friedrichs von Wicht (* 1546 in Norden; † 29. März 1624 ebenda)[1] war um 1600 bis zu seinem Tode Bürgermeister der Stadt Norden sowie von 1599 bis 1600 in Emden.[2] Er war der Sohn von Friedrich Hayen von Wicht, der 1559 der städtische Bürgermeister war.

Leben

Hector Friedrichs von Wicht entstammte dem Adelsgeschlecht derer von Wicht, einem der einst angesehensten Familie der Region. Von 1599 bis 1600 bekleidete er das Amt des Bürgermeisters der Stadt Norden. Zeit seines Lebens war Hicco Landrichter, Gräflich-Ostfriesischer Rat, Bürgermeister zu Emden und später zu Norden, wo er auch das Amt des Drosten bekleidete. Als Mitglied der Theelacht legte er im Zusammenhang einer gerichtlichen Auseinandersetzung die erste schriftliche Fassung des Theelrechts, die Consuetudines Theelachticae, vor.

Vor seinem beachtlichen politischen bzw. beruflichen Werdegang absolvierte Hector 1569 zunächst in Heidelberg und seit 1570 in Marburg ein Studium der Rechtswissenschaften. In Marburg promovierte er 1585 und wurde Syndikus des Hausmannsstandes, eine Art Rechtsbeistand des Bauern- bzw. Hausbesitzenden Standes bei der Ostfriesischen Landschaft. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Graf Edzard II. erwies er sich als dessen scharfer Gegner. Die Feindschaft beruhte wohl auf persönlichen Motiven. Bei seinem Nachfolger, Graf Enno III., wurde Hector hingegen von 1603 bis 1611 Landrichter in der Grafschaft Ostfriesland. Er gehört 1609 zu den gräflichen Räten, die bei dem von der Stadt Emden inszenierten Überfall auf die Residenz in Aurich vorübergehend gefangen gesetzt wurden.

Sein Hauptamt aber, neben der fortgesetzten Tätigkeit als Rat und Richter, war der des Bürgermeisters, 1599 auf ein Jahr in Emden, seit 1600 bis zu seinem Tode in Norden. Zu dieser Zeit soll er auch den Hof Altendeich in Ostermarsch besessen haben.[3] Spätestens 1611 war er auch Eigentümer des Hof Breepott in Ostermarsch.[4] Daneben bekleidete er auf Grund der eigenartigen Verfassung Nordens seit 1612 auch das Amt des Drost bzw. Amtmanns des Amtes Norden.

Friedrichs war zudem langjähriges Mitglied der Theelacht. Als diese 1583 zusammen mit Unico Manninga von Ewo von Jemgum vor Graf Edzard II. verklagt wurde, weil dieser Theelachtsanteile käuflich erworben hatte, was die Genossenschaft nicht anerkennen wollte, legte Friedrichs 1585 dem Gericht einen ausführlichen Schriftsatz vor. Diese Darstellung, welche 1759 unzureichend veröffentlicht wurde, gilt als die erste schriftliche Fassung des Theelrechts.

1591 verteidigte er Otto Loringa und Hayo Rykena vor dem Reichsgericht in Speyer gegen die Anklage von Graf Edzard II. wegen des Vorwurfs der Rebellion. Sie wurden dann, wie die weiteren Angeklagten, vom Kaiser freigesprochen. Enno III. setzte ihn sowie Loringa und Rykena im Jahre 1600 als Bürgermeister ein.[5]

Einzelnachweise

  1. Stammbaum der Familie Herlyn, abgerufen am 13. April 2021
  2. Canzler, Gerhard (1989): Norden - Handel und Wandel, Norden
  3. Schreiber, Gretje (2001): Bewohner der Höfe in der Ostermarsch, in: Heim und Herd, Beilage zum Ostfriesischen Kurier, Jg. 2001, Nr. 1, S. 1
  4. Schreiber, Gretje (2009): Bewohner der Höfe in der Ostermarsch, in: Heim und Herd vom 23. Dezember 2000, S. 47
  5. Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 52

Quellenverzeichnis

  • Deeters, Walter (1993): Ostfriesische Landschaft. Biographie des Hector (Hicco) Friedrichs von Wicht, Aurich (Link)

Siehe auch